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Testament

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Zeugnis des Lebens – das Testament
Das Testament ist das Instrument, um seinen Letzten Willen seiner Nachwelt zu hinterlassen. Der Verfasser des Testaments wird auch Erblasser genannt. Doch ist das Testament meistens dazu da, den Nachlass zu regeln, auch wenn dieses nicht der Selbstzweck eines Testaments ist. Wenn Sie ein Testament erlassen, sagt dieses der Nachwelt, das es Sie gegeben hat. Ein Testament kann auch jemand verfassen, der gar keine großen Güter hat die zu vererben sind. Es gibt verschiedenste Testamentsformen. Das handschriftliche Testament ist immer gültig, auch ohne Unterschrift eines Zeugen. Wenn es um größere Nachlässe geht, sollte ein Testament am besten notariell beglaubigt werden. Auch die Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht ist eine weit verbreitete Testamentsform. In der heutigen Zeit ist das Videotestament auch sehr beliebt, dieses ist auch wohl die persönlichste Form, sich an seine Hinterbliebenen zu wenden.
Haben Sie sich für eine Form des Testamentes entschieden, sollte ein Testamentsvollstrecker benannt werden, der die Ausführung des Letzten Willens beaufsichtigt. Auch sollte unbedingt beachtet werden, dass keine ungesetzlichen Testamentsklauseln verfasst werden. Denn diese können von den Erben angefochten werden. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht zu umgehen. Wer erbberechtigt ist, muss auf jeden Fall den sogenannten Pflichtteil erhalten, der von Ihnen benannte Alleinerbe wird dann den Haupterbteil erhalten. Gesetzlich erbberechtigt sind alle Verwandten ersten Grades, also Ehefrauen, Kinder, Neffen und Geschwister. Wenn kein Testament hinterlassen wurde, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn mehrere Erben da sind, spricht man von der Erbengemeinschaft.

Für das Testament gibt es keine Formvorschrift, das bedeutet, Sie können Ihr Testament aufsetzen, wie Sie es für richtig halten. Doch muss ein Testament in einer lebendigen Sprache verfasst sein. Wenn Sie einen Notar mit der Aufsetzung des Testamentes beauftragen, wird dieses sicher sehr formell verfasst sein. Zu einem notariellen Testament kann auch immer noch eine Videobotschaft hinzugefügt werden. Doch sollten Sie bestimmte wichtige Bestandteile des Testamentes beachten. So sollte in das persönliche Testament aufgenommen werden, dass Sie bei geistiger Gesundheit waren, als das Testament verfügt wurde. Der von Ihnen bestellte Testamentsvollstrecker sollte nicht zur Erbengemeinschaft zählen, am neutralsten ist hier sicher der Notar. Aber auch ein guter Freund, dem Sie vertrauen, ist sicher ein geeigneter Testamentsvollstrecker, der die Durchsetzung Ihres Letzten Willens in Ihrem Sinne durchführen wird.

Wenn in der Erbmasse Immobilien zu vererben sind, sollte das Testament durch einen Notar vollstreckt werden. Wenn Sie Ihren Erben die Erbschaftssteuer ersparen möchten, können noch zu Lebzeiten durch eine Schenkung große Vermögensteile an die richtigen Empfänger gegeben werden. Man sagt auch, besser mit warmer Hand geben, als mit kalter Hand. Die Schenkungssteuer ist nämlich geringer als die Erbschaftssteuer. Schenkungen sollten durch einen Schenkungsvertrag oder einer Schenkungsurkunde bekräftigt werden, hier hilft auch der Notar beim Aufsetzen einer Schenkungsurkunde. Soll der Ehepartner bei Wohnimmobilien ein Wohnrecht auf Lebenszeit erhalten, so wird dieses auch urkundlich vermerkt. Der Beschenkte verpflichtet sich mit der Unterschrift den Willen des Schenkers zu beachten, also ähnlich wie beim Letzten Willen, dem Testament.

Ganz gleich, für welche Art des Testamentes Sie sich entscheiden, wichtig ist nur, dass etwas von Ihnen zurückbleibt. Es gibt oft die Frage, welches Alter am besten ist, sein Testament zu verfassen. Es gibt kein richtiges Alter für das Testament. Am besten ist es schon in jungen Jahren seinen Letzten Willen zu erklären, das Testament kann jederzeit an veränderte Lebensverhältnisse angepasst werden. Manche finden ja das Nachdenken über ein Testament als ziemlich morbide, das ist auf keinen Fall richtig, denn das Leben ist nun mal lebensgefährlich. Auch wenn noch keine großen Güter zu vererben sind, das Testament kann einfach auch nur als letzte Gedanken an die Hinterbliebenen gerichtet sein. Es zeugt davon, dass Sie gelebt haben, des Weiteren drückt es aus, was Sie sich wünschen.

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