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Pflegebedürftig im Alter

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Mit steigendem Alter und bevorstehendem Ruhestand freuen sich angehende Senioren in erster Linie auf ihre neu gewonnene freie Zeit und das Ausleben ihrer Hobbys. Bei einigen kommen aber auch bald die ersten Gedanken bezüglich eventueller Gebrechen und die zusätzliche Absicherung im Alter hinzu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung wird für die meisten Betroffenen nicht ausreichen, um ihre Versorgung abzudecken. In vielen Fällen müssen die Angehörigen monatlich drauf zahlen, um die Grundversorgung und Betreuung abzudecken. Dabei steigt die Zahl derjenigen in Deutschland, die pflegebedürftig werden. Dazu zählen Menschen, die dauerhafte und regelmäßige Hilfe im täglichen Leben wie der Körperpflege, beim Kochen, Putzen oder Einkaufen für mindestens sechs Monate benötigen. Ob jemand pflegebedürftig ist, wird durch einen speziellen Gutachter festgestellt. Nach einem solchen Gutachten wird dann die Pflegestufe ermittelt und festgelegt. Die Rente und eingezahlten Beiträge in die Pflegeversicherung reichen manchmal aber nicht aus, um alle Kosten für die anstehende Pflege zu decken. Denn die gesetzliche Pflege funktioniert wie eine Teilkasko-Versicherung, es werden also längst nicht alle Kosten übernommen. Zuschüsse gibt es unter anderem für Pflegegeld, vollstationäre Pflege, Kurzzeit- und Ersatzpflege.

Vorsorge bei der Pflegeversicherung

Allerdings können auf Angehörige trotzdem noch hohe Kosten zukommen. Denn im Falle einer Heimunterbringung können die Kosten schnell auf das Doppelte von dem steigen, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. In diesem Fall muss der Betroffene selbst zusteuern zum Beispiel vom Ersparten oder der Rente. Eine Heimunterbringung kann schnell bis zu 3000 Euro kosten. Schließlich erwarten Angehörige eine gute und fachkundige Betreuung. Damit man die Angehörigen nicht unnötig finanziell belastet, ist es möglich eine Vorsorge zu treffen und eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Umso früher diese Zusatzpolice abgeschlossen wird, desto günstiger fallen die monatlichen Beiträge aus. Deshalb ist es vor allem für junge Menschen sinnvoll, eine private Absicherung abzuschließen. Wird die Pflegezusatzversicherung allerdings nicht in Anspruch genommen, ist das Geld weg – anders als bei anderen Anlageformen, die meist vererbt oder aufgelöst werden können.

Wer zahlt in die Pflegeversicherung ein?

In Deutschland sind die Bürger verpflichtet, in die Versicherung einzuzahlen. Während sich privat Versicherte auch privat pflegeversichern müssen, zahlen gesetzlich Krankenversicherte monatlich 1,95 Prozent des Bruttogehalts in die Pflegekasse ein. Anders als bei Angestellten, bei welchen sich Arbeitgeber an den zu leistenden Beiträgen mit der Hälfte beteiligen, müssen Rentner und Selbständige die Kosten komplett alleine aufbringen. Zudem müssen Kinderlose ab 23 Jahren einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25 Prozent leisten – sie zahlen also 2,2 Prozent in die gesetzliche Pflegeversicherung ein.

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