Rentenversicherung bewertet Mütterrente als verfassungswidrig
Die Beschlüsse der Koalition bezüglich der Rentenpolitik sind durch die Rentenversicherung unlängst scharf kritisiert worden. Die Kritik bezieht sich auf die Pläne für die sogenannte Mütterrente, deren Inkrafttreten als versfassungswidrig bewertet wird. Der Vorsitzende der deutschen Rentenversicherung Rische begründete diese Behauptung mit der Tatsache, dass die Kindererziehungszeiten schließlich auch Personen zugute kämen, die ja gar nicht in der gesetzlichen Versicherung versichert gewesen sind und sich anderweitig versichert haben. Zutreffend ist dies zum Beispiel für Juristen, Steuerberater oder Mediziner: Sie sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke für das Alter abgesichert.
Große Koalition plant die Mütterrente für Juli 2014
Die neue Bundesregierung hat durch den Koalitionsvertrag festgelegt, dass den Mütter von Kindern, die vor dem Jahre 1992 geboren worden sind, ab dem Juli nächsten Jahres zwei Jahre Erziehungszeit für die Rente angerechnet werden. Dies ist ein absolutes Novum: Bisher gab es eine ähnliche Regelung ausschließlich für ältere Mütter; sie erhielten pro Kind ein Jahr für die spätere Rentenzahlungen angerechnet.
Mütterrente wird in Zukunft zu Mehrbelastung führen
Der Bundesvorstand der deutschen Rentenversicherung erläuterte in seinen Rechnungen, dass die aktuellen Rücklagen der Rentenversicherung, welche sich auf rund 31 Milliarden Euro belaufen, nicht ausreichen würden, die ab 2014 neu beschlossene Mütterente dauerhaft zu finanzieren. Der ausschlaggebende Begründung: Die Ausgaben für die Mütterrente würden zukünftig nicht konstant bleiben, sondern vielmehr von vorerst knapp 6,5 Milliarden Euro auf später 8 Milliarden Euro ansteigen. Dieser Anstieg der Mehrausgaben würde die Bürger noch nach bis zu 40 Jahren belasten. Also auch in einer Zeit, in der der demographische Wandel die Versorgungssysteme ohnehin schon stark belasten wird.
Der Bundesvorstand der Rentenversicherung rechnete zudem vor, dass der Satz für die Rentenbeiträge nur aufgrund der Mütterrente zukünftig um bis zu 0,4 Prozent ansteigen werde und betitelte die Mütterrente aus diesem Grund höhnisch als durchaus teures und kostspieliges Wahlgeschenk an die Wähler, von dem nur wenige profitieren.
Wackelt die Stabilität der Rentenversicherung?
Die durch Union und SPD beschlossenen Pläne gefährden laut dem Vorsitzenden der Rentenversicherung Alexander Gunkel das gesamte Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik. Er erklärt die festgelegte Grenze des Beitragssatzes für das Jahr 2030 von 22 Prozent als ernsthaft gefährdet. Außerdem orientiere sich die Höhe der Renten am Nettoeinkommen der Bürger. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass Rentner in Zukunft erhebliche Einbußen hinzunehmen hätten. Die Konsequenz könnten schon bald erhebliche Dispositionen in den Rentenkassen sein, die als zwangsläufiges Resultat aus den neuen Plänen für die Mütterrente zu werten sein werden, dessen sich bislang niemand wirklich bewusst ist.