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Altersteilzeit – Übergangsphase in die Rente

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Für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat die Regierung in Deutschland und auch in Österreich ein neues Modell geschaffen: die Altersteilzeit. Diese soll für den Arbeitnehmer eine Übergangsphase darstellen, in welcher der Ruhestand vorbereitet wird. Der Arbeitnehmer kann nun kürzer treten und so einen langsamen Übergang zum Rentnerdasein schaffen. Zweites und bedeutenderes Anliegen der Altersteilzeit ist es, durch das verkürzte Arbeiten der älteren Beschäftigten Arbeitsplätze für junge Menschen zu schaffen. Dies kann durch die Übernahme eines Auszubildenden im eigenen Betrieb erfolgen oder aber durch Einstellung eines bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmers. In beiden Ländern wird dies dann sogar über die Agentur für Arbeit gefördert.

In der Praxis wird die Altersteilzeit von Arbeitgebern auch gerne benutzt, um Arbeitsplätze zu reduzieren.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Altersteilzeit: bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bis zum Erreichen des Rentenalters genau um die Hälfte. Haben Sie zum Beispiel vor Antritt der Altersteilzeit 40 Stunden in der Woche gearbeitet, sind es nun nur noch 20 Wochenstunden.
Die zweite Möglichkeit ist das so genannte Blockmodell. Die Zeit bis zum Erreichen der Rente wird in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt: in der ersten Hälfte dieser Zeit arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin seine normale wöchentliche Arbeitszeit, während er in der zweiten Hälfte von seiner Arbeitsleistung freigestellt ist und zu Hause bleibt.
Während der Altersteilzeit dürfen Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich keine Überstunden und auch keine Nachtarbeit leisten. Nebentätigkeiten sind erlaubt, solange sie die Grenze von 400 Euro monatlich nicht übersteigen und mit der Personalstelle abgesprochen sind.

Um die Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Diese prüft, ob Sie zum Personenkreis der begünstigten älteren Arbeitnehmer gehören. Wird diesem Antrag stattgegeben, muss ein weiterer Antrag zur Auszahlung gestellt werden, der wiederum vom Amt geprüft wird.
Die Altersteilzeit wird im Altersteilzeitgesetz, kurz AltTZG, geregelt. Gemäß § 3 Absatz 1 dieses Gesetzes wird bei Beschäftigten, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, das Regelarbeitsentgelt für die Dauer der Altersteilzeit um 20% aufgestockt. Diese Förderung übernimmt wie vorher schon erwähnt die Agentur für Arbeit. Ein Arbeitnehmer, der vor Antritt der Altersteilzeit also zum Beispiel 1.500 Euro brutto verdient hat, würde gemäß oben genannten Gesetz also in der Phase der Altersteilzeit 900 Euro verdienen (die Hälfte von 1.500 Euro plus von diesem Teilzeitentgelt 20% Aufstockungsbetrag = 150 Euro). Der Aufstockungsbetrag ist einkommensteuerfrei. Für das normale Altersteilzeitentgelt fallen weiterhin alle üblichen Sozialabgaben an.
Diese Förderung der Agentur für Arbeit ist auf einen Zeitraum von 6 Jahren beschränkt.

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung des Modells sind: der Arbeitnehmer muss bis spätestens 31.12.2009 mit der Altersteilzeit beginnen und in den letzten fünf Jahren an mindestens 1.080 Kalendertagen in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.

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