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Wie der Staat privat versicherte Senioren im Rentenalter bezuschusst

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Wer bis zu seinem 55. Lebensjahr in der privaten Krankenversicherung versichert war, der hat ab diesem Alter nahezu keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Daher sind auch viele Rentner in der PKV versichert, können den Beitrag aber teilweise nicht mehr vollständig selbst bezahlen. Der Grund ist häufig die Tatsache, dass die Beiträge in die private Krankenversicherung grade im Rentenalter deutlich ansteigen. Es gibt für diese betroffenen privat versicherten Rentner jedoch die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss zum Beitrag zu beantragen und dann auch zu erhalten. Um den Zuschuss zu bekommen, muss der privat Krankenversicherte zunächst einen Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Sind die im Sozialgesetzbuch VI festgelegten Bedingungen erfüllt, kann der Zuschuss im Folgenden gezahlt werden. Durch den Erhalt des Zuschusses für die private Krankenversicherung haben Rentner die Möglichkeit, die steigenden oder bereits gestiegenen Beiträge zumindest zu einem größeren Teil abzufedern.

Zuschuss oftmals noch nicht ausreichend

Es kann trotz eines staatlichen Zuschusses sein, dass der privat versicherte Rentner dennoch nicht komplett zahlen kann und daher in den Basistarif der PKV wechseln muss. Eine Kritik am System der staatlichen Zuschüsse ist daher auch, dass die Höhe des Zuschusses zu wenig an den Einnahmen und Ausgaben des Rentners orientiert ist. Die Folge ist dann, dass trotz erhaltenem Zuschuss ein Wechsel in den schlechtesten Tarif der PKV notwendig wird. Der Grund besteht darin, dass der Zuschuss generell maximal die Hälfte des gesamten gezahlten Beitrages in die private Krankenversicherung betragen darf.
Zuschuss oftmals noch nicht ausreichend
Während die mitunter nicht ausreichende Höhe des Zuschusses für die private Krankenversicherung ein Kritikpunkt ist, ist auf der anderen Seite zumindest positiv, dass der Zuschuss für alle möglichen Rentenarten zu erhalten ist. Der Rentenversicherungsträger zahlt den staatlichen Zuschuss also nicht nur bei Erhalt der gesetzlichen Altersrente, sondern auch beim Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente, oder einer Rente für Witwen und Waisen (Hinterbliebenenrente). Sofort ab Bezug der jeweiligen Rente sollte der Zuschuss beantragt werden, denn ab diesem Datum steht er dem privat Versichertem zu. Während einige Experten den zu niedrigen Zuschuss kritisieren gibt es übrigens auch einige Experten, die vollkommen gegen den Zuschuss sind. Denn immerhin hat der privat Versicherte sich früher freiwillig für den Tarif entschieden und auch von hohen Leistungen profitiert. Warum also sollte nun der Steuerzahler indirekt durch den staatlichen Zuschuss dafür mit aufkommen müssen?

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