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Pflegeleistungen

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Viele Menschen in Deutschland leiden an körperlichen, sowie auch geistigen Beeinträchtigungen. Aus diesem Grund müssen die Personen oftmals Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflege der betroffenen Personen ist sehr wichtig. Die gesamte Pflege wird daher durch ambulante Pflegedienste übernommen, welche komplette Pflegesachleistungen anbieten. Die Kosten für die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Die Pflegeleistungen, welche geschädigten Personen zustehen sind sehr unterschiedlich.

In Deutschland werden die Bedürftigen in mehrere Pflegestufen eingeteilt. In der Regel unterscheidet man zwischen drei Pflegestufen, an der die Pflegeleistungen bemessen werden. In besonders schweren Fällen wird zudem auch eine Zusatzzahlung gewährt. Die Pflegeleistungen bzw. Pflegesachleistungen betragen monatlich in der ersten Pflegestufe bis zu 384 Euro. In der zweiten Pflegestufe werden hingegen schon bis zu 921 Euro gezahlt. Der Höchstsatz wird hingegen in Pflegestufe drei entrichtet. Hier betragen die Pflegesachleistungen maximal 1432 Euro. Bei Härtefellen wird zudem noch eine Sonderzahlung entrichtet, sodass monatlich ein Höchstbetrag von 1918 Euro erreicht werden kann. Die Pflegesachleistungen, welche man für die Pflege bekommt sollte man in die Pflege der betroffenen Person investieren. Um einen Überblick über die verschiedenen ambulanten Dienste zu erhalten, welche bei Ihnen in der Region angeboten werden, können Sie eine Beratungsstelle für Pflege aufsuchen. Hier kann man sich beraten lassen und zudem auch einen Pflegedienst beantragen. Wenn man eine Pflegeleistung beansprucht, so bekommt man ein zusätzliches Pflegegeld ausgezahlt. Das Pflegegeld beträgt in der ersten Pflegestufe 205 Euro, in der zweiten Pflegestufe 410 Euro und in der dritten Pflegestufe 665 Euro. Wenn man das Pflegegeld als eine zusätzliche Pflegeleistungen bezieht, so geht man jedoch auch zusätzliche Verpflichtungen ein. So verpflichtet man sich als Angehöriger in regelmäßigen Abständen einen ambulanten Pflegedienst abzurufen, welcher über einen langfristigen Zeitraum in Erscheinung tritt. Die Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen muss bei der Pflegekasse unbedingt eingereicht werden, ansonsten kann es zu Kürzungen des Pflegegeldes kommen.
Kommt keine Person in Frage, welche die Pflege übernehmen könnte, so kann man auch eine teilstationäre Pflege und Versorgung in Betracht ziehen. Die Kosten für eine solche Tages- oder Nachtpflege betragen in der Regel bis zu 380- 400 Euro. In den darauf folgenden Pflegestufen zwei und drei können die Kosten von bis zu 900- 1500 Euro variieren. Die Kosten müssen Sie gegebenenfalls selber tragen, falls es ihre Einkommenssituation zulässt. Im Bereich der Pflegeleistungen werden auch Kurzzeitpflegeangebote angeboten. Die Kosten für eine Kurzzeitpflege belaufen sich auf ca. 1400 Euro für vier Wochen Pflegeleistung.
Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten die Pflege für die bedürftige Person selbst zu übernehmen, so können Sie auch von Pflegekursen Gebrauch machen. Wie die Pflegesachleistungen werden die Pflegekurse von den Pflegekassen übernommen. Durch die Teilnahme an einem solchen Kurs kann die Betreuung für Sie wesentlich leichter erfolgen. Die körperliche Belastung, der Sie bei der Pflege ausgesetzt sind, kann durch bestimmte Techniken, welche man bei einem solchen Pflegekurs erlernen kann, wesentlich minimiert werden.
Sind die Gelder, welche die Pflegeversicherung für die Pflege bereit stellt nicht ausreichend, so kann man eine zusätzliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Die Sozialhilfe kann dann die Kosten decken, welche durch die Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden. So kann die bedürftige Person von uneingeschränkten Pflegebedingungen profitieren.

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