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	<title>donana.de &#187; Versicherung</title>
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	<description>Das Informationsportal für ältere Menschen- Informationen und Fachartikel</description>
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		<title>Wie der Staat privat versicherte Senioren im Rentenalter bezuschusst</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 18:02:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer bis zu seinem 55. Lebensjahr in der privaten Krankenversicherung versichert war, der hat ab diesem Alter nahezu keine M&#246;glichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Daher sind auch viele Rentner in der PKV versichert, k&#246;nnen den Beitrag aber teilweise nicht mehr vollst&#228;ndig selbst bezahlen. Der Grund ist h&#228;ufig die Tatsache, dass die Beitr&#228;ge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer bis zu seinem 55. Lebensjahr in der privaten Krankenversicherung versichert war, der hat ab diesem Alter nahezu keine M&#246;glichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Daher sind auch viele Rentner in der PKV versichert, k&#246;nnen den Beitrag aber teilweise nicht mehr vollst&#228;ndig selbst bezahlen. Der Grund ist h&#228;ufig die Tatsache, dass die Beitr&#228;ge in die private Krankenversicherung grade im Rentenalter deutlich ansteigen. <span id="more-291"></span><div style="float:right;padding:10px;margin-right:10px;border:1px solid #e3e3e3;background:#F9F8F9;">
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			</div>Es gibt f&#252;r diese betroffenen privat versicherten Rentner jedoch die M&#246;glichkeit, einen staatlichen Zuschuss zum Beitrag zu beantragen und dann auch zu erhalten. Um den Zuschuss zu bekommen, muss der privat Krankenversicherte zun&#228;chst einen Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Sind die im Sozialgesetzbuch VI (<a href="http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0610600">§106</a>) festgelegten Bedingungen erf&#252;llt, kann der Zuschuss im Folgenden gezahlt werden. Durch den Erhalt des Zuschusses f&#252;r die private Krankenversicherung haben Rentner die M&#246;glichkeit, die steigenden oder bereits gestiegenen Beitr&#228;ge zumindest zu einem gr&#246;&#223;eren Teil abzufedern.<br />
<strong><br />
Zuschuss oftmals noch nicht ausreichend</strong><br />
Es kann trotz eines staatlichen Zuschusses sein, dass der privat versicherte Rentner dennoch nicht komplett zahlen kann und daher <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-wechsel-in-basistarif/">in den Basistarif der PKV wechseln</a> muss. Eine Kritik am System der staatlichen Zusch&#252;sse ist daher auch, dass die H&#246;he des Zuschusses zu wenig an den Einnahmen und Ausgaben des Rentners orientiert ist. Die Folge ist dann, dass trotz erhaltenem Zuschuss ein Wechsel in den schlechtesten Tarif der PKV notwendig wird. Der Grund besteht darin, dass der Zuschuss generell maximal die H&#228;lfte des gesamten gezahlten Beitrages in die private <a href="http://www.donana.de/krankenversicherung-fuer-rentner/">Krankenversicherung</a> betragen darf.<br />
<strong>Zuschuss oftmals noch nicht ausreichend</strong> <div style="float:left;padding:10px;margin-right:10px;border:1px solid #e3e3e3;background:#F9F8F9;">
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			</div><br />
W&#228;hrend die mitunter nicht ausreichende H&#246;he des Zuschusses f&#252;r die private Krankenversicherung ein Kritikpunkt ist, ist auf der anderen Seite zumindest positiv, dass der Zuschuss f&#252;r alle m&#246;glichen Rentenarten zu erhalten ist. Der Rentenversicherungstr&#228;ger zahlt den staatlichen Zuschuss also nicht nur bei Erhalt der gesetzlichen <a href="http://www.donana.de/altersteilzeit-uebergangsphase-in-die-rente/">Altersrente</a>, sondern auch beim Bezug einer Berufsunf&#228;higkeitsrente, oder einer Rente f&#252;r Witwen und Waisen (Hinterbliebenenrente). Sofort ab Bezug der jeweiligen Rente sollte der Zuschuss beantragt werden, denn ab diesem Datum steht er dem privat Versichertem zu. W&#228;hrend einige Experten den zu niedrigen Zuschuss kritisieren gibt es &#252;brigens auch einige Experten, die vollkommen gegen den Zuschuss sind. Denn immerhin hat der privat Versicherte sich fr&#252;her freiwillig f&#252;r den Tarif entschieden und auch von hohen Leistungen profitiert. Warum also sollte nun der Steuerzahler indirekt durch den staatlichen Zuschuss daf&#252;r mit aufkommen m&#252;ssen?</p>
<p>Quelle: Krankenversicherung-Vergleich.de</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.donana.de%2Fwie-der-staat-privat-versicherte-senioren-im-rentenalter-bezuschusst%2F&amp;title=Wie%20der%20Staat%20privat%20versicherte%20Senioren%20im%20Rentenalter%20bezuschusst" id="wpa2a_2"><img src="http://www.donana.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Pflegeleistungen</title>
		<link>http://www.donana.de/pflegeleistungen/</link>
		<comments>http://www.donana.de/pflegeleistungen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 16:40:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Menschen in Deutschland leiden an k&#246;rperlichen, sowie auch geistigen Beeintr&#228;chtigungen. Aus diesem Grund m&#252;ssen die Personen oftmals Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflege der betroffenen Personen ist sehr wichtig. Die gesamte Pflege wird daher durch ambulante Pflegedienste &#252;bernommen, welche komplette Pflegesachleistungen anbieten. Die Kosten f&#252;r die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen in Deutschland leiden an k&#246;rperlichen, sowie auch geistigen Beeintr&#228;chtigungen. Aus diesem Grund m&#252;ssen die Personen oftmals <strong>Pflegeleistungen</strong> in Anspruch nehmen. Die Pflege der betroffenen Personen ist sehr wichtig. Die gesamte <a href="http://www.donana.de/kategorie/pflege/">Pflege</a> wird daher durch ambulante Pflegedienste &#252;bernommen, welche komplette Pflegesachleistungen anbieten. Die Kosten f&#252;r die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt an die Pflegekasse weitergeleitet. Die Pflegeleistungen, welche gesch&#228;digten Personen zustehen sind sehr unterschiedlich. <span id="more-195"></span><!--adsense-->In Deutschland werden die Bed&#252;rftigen in mehrere Pflegestufen eingeteilt. In der Regel unterscheidet man zwischen drei Pflegestufen, an der die Pflegeleistungen bemessen werden. In besonders schweren F&#228;llen wird zudem auch eine Zusatzzahlung gew&#228;hrt. Die Pflegeleistungen bzw. Pflegesachleistungen betragen monatlich in der ersten Pflegestufe bis zu 384 Euro. In der zweiten Pflegestufe werden hingegen schon bis zu 921 Euro gezahlt. Der H&#246;chstsatz wird hingegen in Pflegestufe drei entrichtet. Hier betragen die Pflegesachleistungen maximal 1432 Euro. Bei H&#228;rtefellen wird zudem noch eine Sonderzahlung entrichtet, sodass monatlich ein H&#246;chstbetrag von 1918 Euro erreicht werden kann. Die Pflegesachleistungen, welche man f&#252;r die Pflege bekommt sollte man in die Pflege der betroffenen Person investieren. Um einen &#220;berblick &#252;ber die verschiedenen ambulanten Dienste zu erhalten, welche bei Ihnen in der Region angeboten werden, k&#246;nnen Sie eine Beratungsstelle f&#252;r Pflege aufsuchen. Hier kann man sich beraten lassen und zudem auch einen Pflegedienst beantragen. Wenn man eine Pflegeleistung beansprucht, so bekommt man ein zus&#228;tzliches Pflegegeld ausgezahlt. Das Pflegegeld betr&#228;gt in der ersten Pflegestufe 205 Euro, in der zweiten Pflegestufe 410 Euro und in der dritten <a href="http://www.donana.de/pflegestufen/">Pflegestufe</a> 665 Euro. Wenn man das Pflegegeld als eine zus&#228;tzliche Pflegeleistungen bezieht, so geht man jedoch auch zus&#228;tzliche Verpflichtungen ein. So verpflichtet man sich als Angeh&#246;riger in regelm&#228;&#223;igen Abst&#228;nden einen ambulanten Pflegedienst abzurufen, welcher &#252;ber einen langfristigen Zeitraum in Erscheinung tritt. Die Bescheinigung &#252;ber die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen muss bei der Pflegekasse unbedingt eingereicht werden, ansonsten kann es zu K&#252;rzungen des Pflegegeldes kommen.<br />
Kommt keine Person in Frage, welche die Pflege &#252;bernehmen k&#246;nnte, so kann man auch eine teilstation&#228;re Pflege und Versorgung in Betracht ziehen. Die Kosten f&#252;r eine solche Tages- oder Nachtpflege betragen in der Regel bis zu 380- 400 Euro. <!--adsense#links-->In den darauf folgenden <a href="http://www.pflegeverzeichnis.de/ratgeber-pflege/pflegestufen.html ">Pflegestufen</a> zwei und drei k&#246;nnen die Kosten von bis zu 900- 1500 Euro variieren. Die Kosten m&#252;ssen Sie gegebenenfalls selber tragen, falls es ihre Einkommenssituation zul&#228;sst. Im Bereich der Pflegeleistungen werden auch Kurzzeitpflegeangebote angeboten. Die Kosten f&#252;r eine Kurzzeitpflege belaufen sich auf ca. 1400 Euro f&#252;r vier Wochen Pflegeleistung.<br />
Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten die Pflege f&#252;r die bed&#252;rftige Person selbst zu &#252;bernehmen, so k&#246;nnen Sie auch von Pflegekursen Gebrauch machen. Wie die Pflegesachleistungen werden die Pflegekurse von den Pflegekassen &#252;bernommen. Durch die Teilnahme an einem solchen Kurs kann die Betreuung f&#252;r Sie wesentlich leichter erfolgen. Die k&#246;rperliche Belastung, der Sie bei der Pflege ausgesetzt sind, kann durch bestimmte Techniken, welche man bei einem solchen Pflegekurs erlernen kann, wesentlich minimiert werden.<br />
Sind die Gelder, welche die Pflegeversicherung f&#252;r die Pflege bereit stellt nicht ausreichend, so kann man eine zus&#228;tzliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Die Sozialhilfe kann dann die Kosten decken, welche durch die Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden. So kann die bed&#252;rftige Person von uneingeschr&#228;nkten Pflegebedingungen profitieren.</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.donana.de%2Fpflegeleistungen%2F&amp;title=Pflegeleistungen" id="wpa2a_4"><img src="http://www.donana.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherung f&#252;r Rentner</title>
		<link>http://www.donana.de/krankenversicherung-fuer-rentner/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 17:18:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[F&#252;r die Rentenbezieher gibt es auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Die KVdR gew&#228;hrleistet das. Der Versicherte muss seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbst&#228;tigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten H&#228;lfte des Zeitraums Mitglied der Krankenversicherung gewesen sein. Es kann die gesetzliche Krankenversicherung oder die Familienversicherung sein. Die Mitgliedschaft in der KVdR wird mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r die Rentenbezieher gibt es auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Die KVdR gew&#228;hrleistet das. Der Versicherte muss seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbst&#228;tigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten H&#228;lfte des Zeitraums Mitglied der Krankenversicherung gewesen sein. Es kann die gesetzliche Krankenversicherung oder die Familienversicherung sein. Die Mitgliedschaft in der KVdR wird mit der zust&#228;ndigen Krankenkasse besprochen.<br />
In der fr&#252;heren DDR werden die Mitgliedschaftszeiten der Sozialversicherung genau so angesehen wie Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. F&#252;r selbst&#228;ndige K&#252;nstler, Vertriebene usw. gibt es einen erleichterten Zugang zur KVdR.<span id="more-76"></span><!--adsense--><br />
Ist ein Rentner in der KVdR pflichtversichert, so zahlt er die H&#228;lfte des Krankenversicherungsbeitrages aus der Rente. Die Krankenkasse des Versicherten setzt den Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse fest. Es gilt folgendes: der am 01.01.2009 festgestellte Beitragssatz wirkt vom 01.07.2009 bis 30.06.2010.<br />
Rentner und Rentenversicherung tragen bei 15% nur 7,5%, jeweils die H&#228;lfte des Beitrages. Von der Rente wird der auf die Rente entfallende Beitrag einbehalten. Die Rentenversicherung &#252;berweist ihn an die Krankenkasse. Wenn die Rentner ihre Vorversicherungszeit nicht erf&#252;llt haben, dann m&#252;ssen sie sich selbst um ihren Krankenversicherungsschutz k&#252;mmern. Diese Rentner stellen nun als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und als privat Krankenversicherte den Antrag auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Den Zuschuss bekommen sie vom Rentenversicherungstr&#228;ger.<br />
Die Rentner sind pflichtversichert. Es wird versichert:<br />
wenn die Voraussetzungen f&#252;r den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erf&#252;llt werden, wenn diese Rente beantragt wurde, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zur&#252;ckgelegt wurde.</p>
<p>Die Krankenversicherung der Rentner f&#252;hren die Tr&#228;ger der gesetzlichen Krankenversicherung durch. Das sind:<br />
die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die See-Krankenkasse, die Betriebskrankenkassen, die Ersatzkassen.</p>
<p>Den in der KVdR zu versichernden Rentnern steht die freie Wahl zur Verf&#252;gung. Sie k&#246;nnen selbst bestimmen, welche Krankenversicherung durchgef&#252;hrt werden soll. Aber f&#252;r die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft gibt es eine Extra-Regelung..<br />
Die Versicherungspflicht beginnt grunds&#228;tzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Sie dauert solange die Rente bezogen wird. Als Zeitpunkt der Rentenantragstellung z&#228;hlt man die bei einer amtlichen Stelle schriftlich oder m&#252;ndlich gestellten Rentenantr&#228;ge. Das kann man bei dem DRV Bund, bei den DRV-Versichertenberatern, in der Gemeindeverwaltung, im Versicherungsamt machen. Es k&#246;nnte sein, dass ein Rentenantrag abgelehnt wird, dann erlischt die Versicherungspflicht. Sie erlischt an dem Tag der Ablehnung.<br />
Wird anderweitig die Versicherungspflicht festgestellt, so kommt sie nicht zum Tragen, sie ist in der KVdR nachrangig.<br />
<!--adsense#links-->Wer von den versicherungspflichtigen Rentnern m&#246;chte, kann sich auf Antrag gem&#228;&#223; § 8, Ziffer 1, Nr. 4 SGB V von der Versicherungspflicht absagen. Der Antrag wird bei der zust&#228;ndigen Krankenkasse gestellt. Es darf aber die Frist nicht &#252;berschritten werden – er muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Also so ein Rentner kann sp&#228;ter nicht mehr wieder zur&#252;ck in die gesetzliche Krankenversicherung. Jeder Rentner muss seinen weiteren Versicherungsweg gut &#252;berlegen. Wenn er den Versicherungsstatus ber&#252;cksichtigt, kann er den Umfang der beitragspflichtigen Einnahmen ermitteln.<br />
Also alle Rentner, deren Beitragssatz vor 2009 geringer als 14,6 Prozent war, zahlen ab 2009 mehr. Es wird ein h&#246;herer Eigenanteil aus der Rente f&#252;r ihre Krankenversicherung abgebucht. Rentner, die vor 2009 einen Beitragssatz f&#252;r die Krankenversicherung h&#246;her als 14,6 Prozent hatten, finden auf dem Konto einen h&#246;heren Zahlbetrag vor. </p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.donana.de%2Fkrankenversicherung-fuer-rentner%2F&amp;title=Krankenversicherung%20f%26%23252%3Br%20Rentner" id="wpa2a_6"><img src="http://www.donana.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share"/></a></p>]]></content:encoded>
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