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	<title>donana.de &#187; Arbeit &amp; Beruf</title>
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		<title>Altersteilzeit &#8211; &#220;bergangsphase in die Rente</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Feb 2009 12:59:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit & Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[F&#252;r Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat die Regierung in Deutschland und auch in &#214;sterreich ein neues Modell geschaffen: die Altersteilzeit. Diese soll f&#252;r den Arbeitnehmer eine &#220;bergangsphase darstellen, in welcher der Ruhestand vorbereitet wird. Der Arbeitnehmer kann nun k&#252;rzer treten und so einen langsamen &#220;bergang zum Rentnerdasein schaffen. Zweites und bedeutenderes Anliegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat die Regierung in Deutschland und auch in &#214;sterreich ein neues Modell geschaffen: die Altersteilzeit. Diese soll f&#252;r den Arbeitnehmer eine &#220;bergangsphase darstellen, in welcher der Ruhestand vorbereitet wird. Der Arbeitnehmer kann nun k&#252;rzer treten und so einen langsamen &#220;bergang zum Rentnerdasein schaffen. Zweites und bedeutenderes Anliegen der Altersteilzeit ist es, durch das verk&#252;rzte Arbeiten der &#228;lteren Besch&#228;ftigten Arbeitspl&#228;tze f&#252;r junge Menschen zu schaffen. Dies kann durch die &#220;bernahme eines Auszubildenden im eigenen Betrieb erfolgen oder aber durch Einstellung eines bei der Agentur f&#252;r Arbeit als arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmers. In beiden L&#228;ndern wird dies dann sogar &#252;ber die Agentur f&#252;r Arbeit gef&#246;rdert.<br />
<span id="more-66"></span><div style="float:right;padding:10px;margin-right:10px;border:1px solid #e3e3e3;background:#F9F8F9;">
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			</div><br />
In der Praxis wird die Altersteilzeit von Arbeitgebern auch gerne benutzt, um Arbeitspl&#228;tze zu reduzieren.<br />
Es gibt zwei verschiedene Arten der Altersteilzeit: bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bis zum Erreichen des Rentenalters genau um die H&#228;lfte. Haben Sie zum Beispiel vor Antritt der Altersteilzeit 40 Stunden in der Woche gearbeitet, sind es nun nur noch 20 Wochenstunden.<br />
Die zweite M&#246;glichkeit ist das so genannte Blockmodell. Die Zeit bis zum Erreichen der Rente wird in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt: in der ersten H&#228;lfte dieser Zeit arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin seine normale w&#246;chentliche Arbeitszeit, w&#228;hrend er in der zweiten H&#228;lfte von seiner Arbeitsleistung freigestellt ist und zu Hause bleibt.<br />
W&#228;hrend der Altersteilzeit d&#252;rfen Sie als Arbeitnehmer grunds&#228;tzlich keine &#220;berstunden und auch keine Nachtarbeit leisten. Nebent&#228;tigkeiten sind erlaubt, solange sie die Grenze von 400 Euro monatlich nicht &#252;bersteigen und mit der Personalstelle abgesprochen sind.</p>
<p>Um die Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu k&#246;nnen, m&#252;ssen Sie einen Antrag bei der Agentur f&#252;r Arbeit stellen. Diese pr&#252;ft, ob Sie zum Personenkreis der beg&#252;nstigten &#228;lteren Arbeitnehmer geh&#246;ren. Wird diesem Antrag stattgegeben, muss ein weiterer Antrag zur Auszahlung gestellt werden, der wiederum vom Amt gepr&#252;ft wird.<br />
<div style="float:left;padding:10px;margin-right:10px;border:1px solid #e3e3e3;background:#F9F8F9;">
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			</div><br />
Die Altersteilzeit wird im Altersteilzeitgesetz, kurz AltTZG, geregelt. Gem&#228;&#223; § 3 Absatz 1 dieses Gesetzes wird bei Besch&#228;ftigten, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, das Regelarbeitsentgelt f&#252;r die Dauer der Altersteilzeit um 20% aufgestockt. Diese F&#246;rderung &#252;bernimmt wie vorher schon erw&#228;hnt die Agentur f&#252;r Arbeit. Ein Arbeitnehmer, der vor Antritt der Altersteilzeit also zum Beispiel 1.500 Euro brutto verdient hat, w&#252;rde gem&#228;&#223; oben genannten Gesetz also in der Phase der Altersteilzeit 900 Euro verdienen (die H&#228;lfte von 1.500 Euro plus von diesem Teilzeitentgelt 20% Aufstockungsbetrag = 150 Euro). Der Aufstockungsbetrag ist einkommensteuerfrei. F&#252;r das normale Altersteilzeitentgelt fallen weiterhin alle &#252;blichen Sozialabgaben an.<br />
Diese F&#246;rderung der Agentur f&#252;r Arbeit ist auf einen Zeitraum von 6 Jahren beschr&#228;nkt.</p>
<p>Weitere Voraussetzungen f&#252;r eine F&#246;rderung des Modells sind: der Arbeitnehmer muss bis sp&#228;testens 31.12.2009 mit der Altersteilzeit beginnen und in den letzten f&#252;nf Jahren an mindestens 1.080 Kalendertagen in einer versicherungspflichtigen Besch&#228;ftigung gestanden haben. </p>
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		<title>Altersteilzeit</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 16:49:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit & Beruf]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Berufsleben ist zunehmend Flexibilit&#228;t gefragt &#8211; und das nicht nur von Einsteigern. Horst B., 56 Jahre alt ist ersch&#246;pft. Seit 40 Jahren arbeitet er in seinem Beruf als Industriemechaniker. Das Tempo seiner j&#252;ngeren Kollegen kann er kaum noch mithalten. Er denkt daran, fr&#252;her in Rente zu gehen oder seine Arbeitszeit zu verk&#252;rzen, aber: Wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Berufsleben ist zunehmend Flexibilit&#228;t gefragt &#8211; und das nicht nur von Einsteigern.</p>
<p>Horst B., 56 Jahre alt ist ersch&#246;pft. Seit 40 Jahren arbeitet er in seinem Beruf als Industriemechaniker. Das Tempo seiner j&#252;ngeren Kollegen kann er kaum noch mithalten. Er denkt daran, fr&#252;her in Rente zu gehen oder seine Arbeitszeit zu verk&#252;rzen, aber: Wird er sich das finanzielle leisten k&#246;nnen?<br />
<span id="more-15"></span>Renate H. ist Gro&#223;mutter geworden. Gerne m&#246;chte sie an zwei Vormittagen w&#246;chentlich ihren Enkelsohn betreuen, damit ihre Tochter weiter stundenweise berufst&#228;tig sein kann. Aber ihre Arbeitsstelle m&#246;chte sie daf&#252;r nicht aufgeben m&#252;ssen, daf&#252;r macht ihr der Beruf noch zu viel Spa&#223;!<br />
<!--adsense--><br />
Joachim L. ist bereits Rentner. Seine Frau Marie-Louise hat das Rentenalter jedoch noch nicht erreicht, so verbringt er seine Tage im Wesentlichen damit, auf die Heimkehr seiner Frau zu warten und Pl&#228;ne f&#252;r ausgiebige Reisen zu zweit zu schmieden. Wenn seine Frau doch blo&#223; ein paar Jahre fr&#252;her aus dem Beruf ausscheiden k&#246;nnte, wer wei&#223;, wie lange die beiden noch r&#252;stig genug sein werden, um Fernreisen zu unternehmen?</p>
<p>F&#252;r Arbeitnehmer wie Horst, Renate und Marie-Louise, die ihren &#220;bergang in den Ruhestand flie&#223;end und flexibel gestalten m&#246;chten oder einfach diese Lebensphase schon fr&#252;her genie&#223;en wollen hat der Gesetzgeber die M&#246;glichkeit der sog. Altersteilzeit geschaffen.<br />
Grunds&#228;tzlich bedeutet Altersteilzeit eine Halbierung der Arbeitszeit &#252;ber die letzten Jahre der Berufst&#228;tigkeit. Die Realisierung der Reduzierung kann analog der verschiedenen m&#246;glichen Modelle individuell an die eigenen Pl&#228;ne und Bed&#252;rfnisse angepasst werden.<br />
M&#246;glich ist zum einen eine Halbierung der Arbeitszeit &#252;ber den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Diese kontinuierliche Altersteilzeit wird auch Gleichverteilungsmodell genannt.<br />
Derzeit wird fast ausschlie&#223;lich das Blockmodell genutzt, das die Altersteilzeit in zwei gleich lange Besch&#228;ftigungsphasen unterteilt. In der ersten Phase bleibt die Arbeitszeit ungek&#252;rzt, in der zweiten Phase wird dann der Arbeitnehmer vollst&#228;ndig von seiner Arbeitsleistung freigestellt. So ergibt sich quasi ein fr&#252;herer Eintritt in den Ruhestand.<br />
Vorgesehen ist des Weiteren ein flexibel auszuhandelndes Modell mit einer Halbierung der Arbeitszeit im t&#228;glichen, w&#246;chentlichen oder gar monatlichen Wechsel, so dass sich &#252;ber die Gesamtdauer ebenfalls eine Halbierung der Arbeitszeit ergibt.<br />
<!--adsense#links-->Einen wesentlichen Unterschied zur herk&#246;mmlichen Teilzeitbesch&#228;ftigung stellt die Entlohnung dar. Trotz halbierter Arbeitszeit wird nicht nur das halbe Gehalt gezahlt, sondern zus&#228;tzlich Aufstockungsbetrag in H&#246;he von mindestens 20% des Brutto &#8211; Teilzeiteinkommens, der steuerfrei ausgezahlt wird. Die H&#246;he des Aufstockungsbetrages ist tarifvertraglich geregelt.<br />
Auch die Rentenversicherungsbeitr&#228;ge werden w&#228;hrend der Altersteilzeit aufgestockt. Der h&#246;here Beitrag wird jedoch allein vom Arbeitgeber getragen.</p>
<p>Um die M&#246;glichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu k&#246;nnen m&#252;ssen Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage (also etwa 3 Jahre) versicherungspflichtig besch&#228;ftigt worden sein. Das Brutto-Einkommen muss also &#252;ber 400,- € monatlich gelegen haben.<br />
Unter Inkaufnahme eines Abschlages von monatlich 0,3 % ist der tats&#228;chliche Eintritt ins Rentnerleben je nach Geburtsjahr fr&#252;hestens ab dem 60. Lebensjahr m&#246;glich, die volle Altersrente wird ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt</p>
<p>N&#228;heres regelt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), Ausk&#252;nfte k&#246;nnen Sie bei der Agentur f&#252;r Arbeit oder ihrem Arbeitgeber einholen.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht.</p>
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