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Altersteilzeit

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Im Berufsleben ist zunehmend Flexibilität gefragt – und das nicht nur von Einsteigern.

Horst B., 56 Jahre alt ist erschöpft. Seit 40 Jahren arbeitet er in seinem Beruf als Industriemechaniker. Das Tempo seiner jüngeren Kollegen kann er kaum noch mithalten. Er denkt daran, früher in Rente zu gehen oder seine Arbeitszeit zu verkürzen, aber: Wird er sich das finanzielle leisten können?
Renate H. ist Großmutter geworden. Gerne möchte sie an zwei Vormittagen wöchentlich ihren Enkelsohn betreuen, damit ihre Tochter weiter stundenweise berufstätig sein kann. Aber ihre Arbeitsstelle möchte sie dafür nicht aufgeben müssen, dafür macht ihr der Beruf noch zu viel Spaß!

Joachim L. ist bereits Rentner. Seine Frau Marie-Louise hat das Rentenalter jedoch noch nicht erreicht, so verbringt er seine Tage im Wesentlichen damit, auf die Heimkehr seiner Frau zu warten und Pläne für ausgiebige Reisen zu zweit zu schmieden. Wenn seine Frau doch bloß ein paar Jahre früher aus dem Beruf ausscheiden könnte, wer weiß, wie lange die beiden noch rüstig genug sein werden, um Fernreisen zu unternehmen?

Für Arbeitnehmer wie Horst, Renate und Marie-Louise, die ihren Übergang in den Ruhestand fließend und flexibel gestalten möchten oder einfach diese Lebensphase schon früher genießen wollen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der sog. Altersteilzeit geschaffen.
Grundsätzlich bedeutet Altersteilzeit eine Halbierung der Arbeitszeit über die letzten Jahre der Berufstätigkeit. Die Realisierung der Reduzierung kann analog der verschiedenen möglichen Modelle individuell an die eigenen Pläne und Bedürfnisse angepasst werden.
Möglich ist zum einen eine Halbierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Diese kontinuierliche Altersteilzeit wird auch Gleichverteilungsmodell genannt.
Derzeit wird fast ausschließlich das Blockmodell genutzt, das die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten Phase bleibt die Arbeitszeit ungekürzt, in der zweiten Phase wird dann der Arbeitnehmer vollständig von seiner Arbeitsleistung freigestellt. So ergibt sich quasi ein früherer Eintritt in den Ruhestand.
Vorgesehen ist des Weiteren ein flexibel auszuhandelndes Modell mit einer Halbierung der Arbeitszeit im täglichen, wöchentlichen oder gar monatlichen Wechsel, so dass sich über die Gesamtdauer ebenfalls eine Halbierung der Arbeitszeit ergibt.
Einen wesentlichen Unterschied zur herkömmlichen Teilzeitbeschäftigung stellt die Entlohnung dar. Trotz halbierter Arbeitszeit wird nicht nur das halbe Gehalt gezahlt, sondern zusätzlich Aufstockungsbetrag in Höhe von mindestens 20% des Brutto – Teilzeiteinkommens, der steuerfrei ausgezahlt wird. Die Höhe des Aufstockungsbetrages ist tarifvertraglich geregelt.
Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden während der Altersteilzeit aufgestockt. Der höhere Beitrag wird jedoch allein vom Arbeitgeber getragen.

Um die Möglichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können müssen Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage (also etwa 3 Jahre) versicherungspflichtig beschäftigt worden sein. Das Brutto-Einkommen muss also über 400,- € monatlich gelegen haben.
Unter Inkaufnahme eines Abschlages von monatlich 0,3 % ist der tatsächliche Eintritt ins Rentnerleben je nach Geburtsjahr frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich, die volle Altersrente wird ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt

Näheres regelt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), Auskünfte können Sie bei der Agentur für Arbeit oder ihrem Arbeitgeber einholen.
Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht.

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